pte20060317017 in Business
Ungültige Klauseln im Premiere-Vertrag
Konkurrent Arena sichert sich Bundesliga-Übertragung per Satellit
München (pte017/17.03.2006/12:21)
Der Bezahlsender Premiere http://www.premiere.de darf Leistungen und Preise in laufenden Verträgen nicht beliebig ändern. Dies hat das Münchener Landgericht I entschieden, nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) http://www.vzbv.de in einer Unterlassungsklage verlangt hat, dass der Anbieter zahlreiche Passagen der AGBs nicht mehr verwenden darf. Hintergrund für die Klage ist Premieres Verlust der Übertragungsrechte für die Fußball-Bundesliga an den Sportrechtevermarkter Arena. Der Pay-TV-Sender muss mit einer Kündigungswelle rechnen, sollte es ihm nicht gelingen, Sublizenzen mit den neuen Rechteinhabern zu vereinbaren. Verbraucherschützer befürchten daher, dass Kunden im Falle der Nichterfüllung von Leistungen trotzdem an den Vertrag gebunden werden und fordern ein Sonderkündungsrecht.
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