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Fr, 10.02.2012
pts20060222037 Computer/Telekommunikation, Medien/Kommunikation
RTR Robinsonlisten Assistent schützt E-Mail Werber vor Rechtsfolgen
Kostenloses online Service von ONELOGIN anlässlich der TKG Novelle ab 1. März
Klagenfurt (pts037/22.02.2006/14:10) - Der 1. März ändert die Spielregeln für E-Mail Marketing. Werbung ohne explizites Einverständnis ist nur noch an bestehende Kunden unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, auf jeden Fall zu berücksichtigen ist die von der RTR GmbH geführte Robinsonliste. Den Aufwand, die zur Zeit 6715 gelisteten E-Mail Adressen aus dem E-Mail Verteiler zu verbannen, brauchen Werber nun nicht mehr zu scheuen. Der Softwarehersteller für E-Mail Marketing, ONELOGIN http://www.onelogin.at , hat den Abgleichvorgang automatisiert und stellt dieses nützliche Werkzeug Versendern kostenlos online zur Verfügung. RTR-Liste (Robinsonliste) ab 1. März fix im TKG verankert - Veränderte Rahmenbedingungen für E-Mail Marketing 6715 E-Mail Adressen sind per 22.02.2006 auf der RTR-Liste (Robinsonliste) eingetragen Für Werber, egal ob B2B oder B2C, die ohne explizite Zustimmung an bestehende Kunden E-Mail Werbung senden möchten, bedeutet die 2. TKG-Novelle, dass mit 1. März 2006 vor jeder Aussendung der Adressatenkreis mit der bei der RTR für jedermann zugänglichen tagesaktuellen RTR-Liste (Robinsonliste) abzugleichen ist. Wer an auf der Robinsonliste geführte E-Mail Adressen E-Mail Werbung sendet, riskiert eine Unterlassungsklage vom Empfänger oder von einem Mitbewerber und gemäß den Strafbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes eine Verwaltungsstrafe von bis zu 37.000,- Euro. Derzeit sind 6715 E-Mail Adressen auf der RTR-Liste (Robinsonliste) registriert. Aufgrund der ständig wachsenden Anzahl an Listungen ist es nahezu undenkbar, den Abgleichungsaufwand in Zukunft manuell zu bewältigen. "Täglich werden mehr E-Mail Adressen bei der RTR für unerwünschte Werbung registriert. Die Liste wächst. Für den Versender gestaltet es sich immer aufwendiger, diese Liste zu berücksichtigen. Eine Automatisierung dieses "Abgleichens" ist eine willkommene Vereinfachung", begrüßt Mag. Sablatnig vom Servicezentrum der Wirtschaftskammer Kärnten, die Initiative von ONELOGIN http://www.onelogin.at . Ein Robinsonlisten Assistent schützt Werber vor Rechtsfolgen Für all jene Werber, die Werbe-E-Mails weiterhin über ihr gewohntes Versand-System versenden und trotzdem den Vorteil des Robinsonlistenabgleichs nutzen möchten, hat ONELOGIN http://www.onelogin.at , der Hersteller des enodis 2.0 Newsletter Managers http://www.onelogin.at/nm , diese Prüffunktion herausgelöst und stellt dieses nützliche Service online kostenlos zur Verfügung. Werber kopieren ihre E-Mail Adressen in den RTR Robinsonlisten Assistenten, der automatisiert die zu versendenden E-Mail Adressen mit der RTR-Liste (Robinsonliste) des aktuellen Tages vergleicht und eine geprüfte Liste mit den auszuschließenden E-Mail Adressen anzeigt. Kostenloses online Service für Werber - RTR Robinsonlisten Assistent Über ONELOGIN Kontakt: ONELOGIN Business & Technology Consulting GmbH (Ende)
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