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pte20051011027 Computer/Telekommunikation, Politik/Recht
RTR sorgt für VoIP-Klarheit
Richtlinien für Internet-Telefonie präsentiert
Wien (pte027/11.10.2005/13:53) - Die österreichische Rundfunk- und Telekomregulierungsbehörde RTR http://www.rtr.at hat ihre Position in Sachen VoIP festgelegt. Auf Basis bestehender Gesetze und Verordnungen präsentierte RTR-Geschäftsführer Georg Serentschy heute, Dienstag, die Richtlinien für Anbieter von VoIP-Diensten. Dabei unterscheidet die Behörde zwei Klassen von VoIP-Services. Jene Anbieter, die das Telefonieren im Internet auch mit dem klassischen Telefonnetz (Fest- und Mobilnetz) verbinden, müssen auch den Zugang zu Notrufen anbieten. Eine Änderung der seit Frühjahr 2004 geltenden KEM-Verordnung hält die RTR nicht für erforderlich. "VoIP, also Sprachkommunikation über IP-basierte Netze, hat sich in den vergangenen Jahren sowohl technisch als auch hinsichtlich der Nutzerzahlen deutlich weiterentwickelt und stellt - wie eine wachsende Zahl von Kunden berichten - zunehmend eine Alternative zur herkömmlichen Sprachtelefonie dar", so Serentschy. Die Richtlinien der RTR seien "in erster Linie an Kommunikationsdienst- bzw. netzbetreiber" gerichtet. Die Behörde unterscheidet zwischen öffentlich angebotenen VoIP-Diensten, die auch den Übergang ins klassische Telefonnetz ermöglichen (Klasse A), und "Internet Only"-Anbietern, mit deren Software nur von PC zu PC telefoniert werden kann. Klasse A ist verplichtet, auch den Zugang zu Notrufen anzubieten. Bei den Rufnummern für VoIP sieht die RTR keinen Änderungsbedarf. Für geografische Rufnummern müssen schlicht die spezifischen Nutzungsbedingungen erfüllt sein, nämlich ein konkreter ortsgebundener Netzabschlusspunkt. Die Rufnummern 0720 und 0780 stehen spezielle für "nomadische Dienste" zur Verfügung: also Dienste, die vom Standort des Internetzugangs abhängen. Die 0780-Nummern werden via ENUM http://www.enum.at einer Internet-Adresse (E-Mail, Website, IP-Adresse, etc.) zugeordnet. (Ende)
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