pte20050711045 Politik/Recht

Kleinwaffen fordern jährlich 500.000 Tote

Experten fordern schärfere Kontrollen der Waffengeschäfte


BICC
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Bonn/New York (pte045/11.07.2005/15:52) Jährlich sterben 500.000 Menschen durch Sturmgewehre, Revolver oder Pistolen. Unter den Opfern befinden sich auch Tausende Kinder. Das UN-Kinderhilfswerk UNICEF http://www.unicef.org und das Bonn International Center for Conversion (BICC) http://www.bicc.de befürchten, dass das vereinbarte weltweite Aktionsprogramm nicht umgesetzt wird. In New York hat heute, Montag, eine UN-Konferenz zu Kleinwaffen begonnen.

Die UNICEF und das BICC fürchten, dass Rahmenbedingungen nicht zustande kommen werden, denn nach wie vor lehnen wichtige Waffenlieferanten wie China oder Russland Beschränkungen des Waffenexports ab und die USA wollen den privaten Waffenbesitz nicht einschränken. Geht es nach den Wünschen des BICC und der UNICEF könnte Deutschland eine Vorreiterrolle beim Kampf gegen die weltweite Flut von Kleinwaffen einnehmen.

"Kleinwaffen sind die Massenvernichtungswaffen unserer Zeit. Gewehre wie das deutsche G 3 oder die russische Kalaschnikow bringen mehr Menschen den Tod als schwere Waffensysteme. Und sie machen den Einsatz von Kindersoldaten erst möglich", erklärt Dietrich Garlichs, Geschäftsführer von UNICEF-Deutschland. Weltweit gibt es rund 600 Mio. Kleinwaffen. "Ohne die Lösung des Kleinwaffenproblems sind auch die Millenniums-Entwicklungsziele nicht zu erreichen", meint der Direktor des BICC, Peter Croll. Bei der ersten UN-Kleinwaffenkonferenz 2001 hat die internationale Gemeinschaft ein weltweites Aktionsprogramm beschlossen. Tatsächlich haben allerdings erst wenige Staaten Maßnahmen ergriffen.

Die Forderungen des BICC umfasst verbindliche Regelungen zur Markierung von Waffen sowie für Vermittlungsgeschäfte. Auch Munition ist strikt zu kontrollieren. Überschüssige Waffen sollen weltweit eingesammelt und vernichtet werden. Die deutsche Regierung soll die Weitergabe von Waffen, die aus Deutschland stammen, und die Lieferung von Waffen, die im Ausland unter deutscher Lizenz hergestellt werden, verhindern, sofern diese Transfers nicht den deutschen Richtlinien für den Rüstungsexport entsprechen.

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