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Sa, 11.02.2012
pte20050413045 Medien/Kommunikation, Politik/Recht
Universal gewinnt gegen Johnny Hallyday
"Das Gericht hat ein Erdbeben in der Musikindustrie verhindert"
Paris (pte045/13.04.2005/15:55) - Ein Pariser Berufungsgericht hat die Klage des französischen Rockmusikers Johnny Hallyday (Bild) abgewiesen. Seine ehemalige Plattenfirma Universal Music http://www.universalmusic.fr behält somit die Rechte an sämtlichen Masteraufnahmen der zwischen 1961 und 2004 aufgenommenen Musiktitel des Künstlers sowie deren Vertrieb. "Das Berufungsgericht hat ein Erdbeben in der Musikindustrie verhindert", äußerte sich Herve Rony, Direktor des Verbandes der phonographischen Herausgeber in Frankreich (Snep) http://www.disqueenfrance.fr , sichtlich erleichtert über die Entscheidung. Die Entscheidung des Berufungsgerichtes hebt das Urteil des Pariser Arbeitsgerichts vom 2. August 2004 auf. Die Richter haben in erster Instanz die Eigentümerrechte dem Rockmusiker zugesprochen, heißt es im Le Figaro. Das Urteil bestätigt die Rechte der Produzenten auf die Aufnahmen. "Hätten die Richter den Forderungen von Johnny Hallydays Anwalt statt gegeben, wären diese Rechte geschwächt", meint Jerome Roger, Generaldirektor des französischen Phonoverbands (Upfi). Er sieht auch die Entwicklung von Künstlerkarrieren in Gefahr, hätte sich Hallydays Anwalt durchgesetzt. Jacques Verrecchia, Anwalt von Jean-Philippe Smet, wie der Künstler in Wirklichkeit heißt, gibt sich noch nicht geschlagen. Der Musiker fordert 50 Mio. Euro als Entschädigung, weil er sich durch den Vertrag mit Universal benachteiligt fühlt. Hinzu kommt noch ein finanzielles Abhängigkeitsverhältnis in der Höhe von 16,3 Mio. Euro. Hallyday hat diese Summe als Darlehen von Universal erhalten. Der Anwalt möchte die Ungültigkeit des Vertrags erwirken. Hallyday ist noch bis 2007 an den Vertrag mit Universal gebunden. (Ende)
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