pte20050303034 in Business
UK: Ryanair-Werbung im Internet nicht gesetzeswidrig
"Excluding Tax"-Beisätze bei einigen Online-Anzeigen "sind vergessen worden"
London (pte034/03.03.2005/15:07)
Die Billigfluglinie Ryanair hat ein anhängiges Verfahren bezüglich der Auslobung der Ticketpreise gewonnen. Ein Gericht entschied, dass es legal sei, wenn Flugkosten ohne die vorgeschriebenen Steuern beworben werden, so lange diese genau angeführt sind. Für eine Seite der Ryanair-Website wurde laut Media Guardian http://media.guardian.co.uk der Billigflieger jedoch zu rund 35.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Hier seien die zusätzlichen Steuern nicht detailliert erläutert worden. Die ursprüngliche Anklage kam von der Handelsaufsichtsbehörde in Essex. Die Argumentation bezog sich auf eine rechtliche Situation in Verbindung mit Internet-Werbung im Sinne von "the price you see is the price you pay".
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