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Di, 22.05.2012
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pte20050303034 Medien/Kommunikation, Politik/Recht
UK: Ryanair-Werbung im Internet nicht gesetzeswidrig
"Excluding Tax"-Beisätze bei einigen Online-Anzeigen "sind vergessen worden"

London (pte034/03.03.2005/15:07) - Die Billigfluglinie Ryanair hat ein anhängiges Verfahren bezüglich der Auslobung der Ticketpreise gewonnen. Ein Gericht entschied, dass es legal sei, wenn Flugkosten ohne die vorgeschriebenen Steuern beworben werden, so lange diese genau angeführt sind. Für eine Seite der Ryanair-Website wurde laut Media Guardian http://media.guardian.co.uk der Billigflieger jedoch zu rund 35.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Hier seien die zusätzlichen Steuern nicht detailliert erläutert worden. Die ursprüngliche Anklage kam von der Handelsaufsichtsbehörde in Essex. Die Argumentation bezog sich auf eine rechtliche Situation in Verbindung mit Internet-Werbung im Sinne von "the price you see is the price you pay".

Die Ankläger sahen einen Verstoß gegen die Konsumenten-Schutz-Gesetzgebung. Beanstandet wurde, dass ein Flug von London-Stansted nach Pisa um umgerechnet 7,26 Euro angeboten wurde. Die Anmerkung "Exclduding Tax" war bei der Werbung durchaus vorhanden. Der endgültige Preis lag jedoch bei 17,26 Euro. Die Richter sahen hier jedoch kein Vergehen sondern bei sechs weiteren Anzeigen, wo der "Excluding Tax"-Beisatz nicht vorhanden war. Jedes Vergehen wurde vom Richter mit rund 5.800 Dollar belegt. Ryanair erhielt jedoch keine Aufforderung, diesen Schaden zu bezahlen. Die Gerichtskosten in der Höhe von rund 46.500 Euro müssen jetzt von der Behörde aus Essex getragen werden.

Ryanair bezeichnet das Fehlen der Beisätze in den Werbungen als Versehen. Eine Sprecherin verweist auf die Erfolgsbilanz der Fluglinie bei Online-Buchungen. 89 Prozent der Kunden würden online buchen. Bei jährlich 30 Mio. Kunden habe es bis dato noch keine einzige Beschwerde gegeben.

Ein Sprecher der Handesbehörde in Essex unterstreicht die Bemühungen die Regierung zu einer Änderung in der Konsumentengesetzgebung zu bewegen. In Zeitungen, im TV und auf Außenwerbungen müssten Unternehmen immer den Endpreis eines Produktes angeben. Eine Tankstelle könnte auch nicht einen Liter Treibstoff mit einem Preis angeben und daneben "exclusive Steuern" beifügen. So sollte es auch bei Internet-Werbung für Flüge sein.

(Ende)

Aussender: pressetext.austria
Ansprechpartner: Franz Ramerstorfer
Tel.: +43-1-81140-314
E-Mail:
pressetext.austria
   
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