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Do, 09.02.2012
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pte20040827017 Politik/Recht, Medien/Kommunikation
VeriSign vor Gericht erneut erfolglos
Bundesgericht weist Kartellklage ab

Los Angeles (pte017/27.08.2004/11:29) - VeriSign http://www.verisign.com ist erneut mit einer Kartellklage gegen die Internet- und DNS-Verwaltung Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) gescheitert. Ein kalifornisches Bezirksgericht hat die entsprechende Klage zurückgewiesen. "VeriSigns Behauptungen sind unzulänglich", heißt es in der 16-seitigen Urteilsbegründung von Richter Howard Matz. Bei der gerichtlichen Auseinandersetzung geht es im Kern um das umstrittene Site-Finder-Programm von VeriSign, das von ICANN verboten wurde.

An diesem Verbot hängte VeriSign, das für die Verwaltung von .com- und .net-Domains zuständig ist, seine Kartellklage auf. Demnach hätten sich VeriSign-Konkurrenten im entsprechenden ICANN-Komitee verschworen, um das Verbot durchzubringen. Das Gericht konnte diesen Argumenten nicht folgen und am Vorgehen der ICANN nichts Verschwörerisches entdecken.

Durch das umstrittene Site-Finder-Programm waren User, die inexistente .com- oder .net-Domains in die Adresszeile ihres Browsers eingaben, automatisch auf die VeriSign-Homepage weitergeleitet worden. Site Finder war schließlich von ICANN verboten worden, worauf VeriSign klagte. Eine erste Klage wurde von Matz bereits im Mai verworfen - pte berichtete: http://www.pte.at/pte.mc?pte=040519045 . Der Richter hatte dem Unternehmen aber die Möglichkeit geboten, seine Klage erneut einzureichen. Nach der nunmehrigen erneuten Ablehnung der Klage bleibt VeriSign noch der Weg zu einer höheren Instanz.

(Ende)

Aussender: pressetext.austria
Ansprechpartner: Georg Panovsky
Tel.: +43-1-81140-319
E-Mail:
pressetext.austria
   
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