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Sa, 11.02.2012
pte20040605002 Medizin/Wellness, Politik/Recht
Medizin: "Öffentlichkeit schadet Fehlermanagement"
Medienschelte für "unseriöse Berichte"
Berlin (pte002/05.06.2004/09:35) - In der Medizin rückt neben dem Qualitätsmanagement nun auch vermehrt das Risikomanagement in den Vordergrund. Behandlungsfehler schaden nicht nur den jeweiligen Ärzten, sondern auch dem Ansehen der Klinik und den Krankenkassen, da zusätzliche Kosten entstehen. "Arztfehler festzustellen ist aber nicht Sache der Journalisten", kritisierte Walter Schaffartzik auf dem Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit http://www.hauptstadtkongress.de . Falsche Darstellungen und schnelle Diagnosen würden Medienberichte unseriös machen, so Schaffartzik, Direktor der Klinik für Anästhesiologie im Unfallkrankenhaus Berlin im Hinblick auf die gestiegene Zahl von Pressemeldungen über Behandlungsfehler. Unterstützung erhielt er von Martin L. Hansis, dem leitenden Arzt und stellvertretenden Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS). "Unangemessene Öffentlichkeitsarbeit hat die gut funktionierende Fehlerkultur zerstört", lautete die Medienschelte. http://www.mds-ev.org Das Incident Reporting ist laut Hansis eine "rein interne" Angelegenheit. Dazu sei eine Vertrauensbasis notwendig, die durch Öffentlichkeit verloren gehe, weil die Gesprächsbereitschaft der Mitarbeiter sinke. Für ein wirksames Risikomanagement in Kliniken müssten alle Fehler bzw. Misserfolge und Beinahe-Fehler erfasst werden. "Eine Auflistung der Risken reicht aber nicht", so Hansis, weil dahinter oftmals chronische organisatorische Defizite stünden. "Sind die fehlerhaften organisatorischen Grundmuster einmal identifiziert, lassen sich diese auch wesentlich leichter abstellen", behauptet Hansis. Die Analyse einzelner "medizinischer Phänomene" bringe dagegen nichts. Ein Urteil des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes (BGH) http://www.bundesgerichtshof.de vom 27.04.2004 hat die Ärzteschaft auf den Plan gerufen. Demnach führt "ein grober Behandlungsfehler zu einer Umkehr der objektiven Beweislast", wenn der Fehler den tatsächlich eingetretenen Schaden verursachen kann (AZ VI ZR 34/03). Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, kritisierte die Haftungsrechtsprechung zu Beginn des Hauptstadtkongresses scharf. Studien haben laut Christine Wohlers, Juristin der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Norddeutschen Ärztekammern, ergeben, dass die operativen Disziplinen und Operationen die häufigsten Verursacher iatrogener Schäden sind. Bei den nicht-operativen Maßnahmen sei die Pharmakotherapie die häufigste Schadensursache. Daten aus Schlichtungsstellen zufolge gehen die in Gutachten festgestellten Fehler am häufigsten auf die Diagnose zurück. Prozeduale Fehler treten wesentlich seltener als Schäden durch mangelhafte Nachsorge oder Fehlindikationen auf. http://www.schlichtungsstelle.de (Ende)
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