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Mo, 13.02.2012
pte20040504017 Medien/Kommunikation, Politik/Recht
EU will europaweiten Markt für Online-Musikdownload
Verfahren gegen Verwertungsgesellschaften eingeleitet
Brüssel (pte017/04.05.2004/09:58) - Die Europäische Kommission sieht in der Lizenzierungspraxis von 16 europäischen Verwertungsgesellschaften für Online-Musik eine Behinderung des Binnenmarktes und einen möglichen Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht. Wie die Kommission http://europa.eu.int/comm in einer Aussendung mitteilte, wurde ein Verfahren gegen die Gesellschaften eingeleitet, die Lizenzgebühren im Namen der Musikautoren einheben. Stein des Anstoßes ist aus Sicht der Kommission das so genannte Santiago-Agreement der 16 Gesellschaften, das die im Offline-Bereich seit jeher bestehenden nationalen Monopole ins Internet überträgt. Dieser Gebietsschutz sei technisch nicht gerechtfertigt und mit dem grenzüberschreitenden Charakter des Internet nicht vereinbar. Der EU-weite Start von kommerziellen Online-Musikservices wie Apples iTunes und Roxios Napster lässt in Europa auf sich warten. Apple hat für die Verzögerung bereits die komplizierten nationalen Regelungen verantwortlich gemacht, die einen länderübergreifenden Launch wie in den USA verhindern. Die Kommission befürwortet in der Aussendung das im Santiago-Agreement verankerte Prinzip der Einmallizenz und die Notwendigkeit eines angemessenen Urheberrechtsschutzes. Allerdings verlangt Brüssel im Internet eine größere Wahlmöglichkeit für Verbraucher und kommerzielle Nutzer. Im Online-Bereich seien die monopolistischen Strukturen auf nationaler Ebene zum Schutz der Interessen der Rechteinhaber nicht erforderlich. Dies habe das Beispiel des Simulcasting-Agreement der IFPI gezeigt, das 2002 von der Kommission genehmigt wurde und eine europaweite Lizenzierung ohne Gebietsschutz für TV- und Radiosender im Internet einführte (vgl. pte http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=021009036 ). Die 16 Verwertungsgesellschaften haben nun zweieinhalb Monate Zeit, Stellungnahmen zu den Einwänden der Kommission abzugeben. Sie können auch eine Anhörung beantragen. Derartige Verfahren können Jahre in Anspruch nehmen, eine endgültige Entscheidung ist daher noch nicht in Sicht. (Ende)
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