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Mo, 21.05.2012
pte20040305027 Medien/Kommunikation, Politik/Recht
FCC verzichtet auf Strafe gegen NBC
Ein Dutzend Straffälle gegen Medienanstalten vor Verkündung
Washington (pte027/05.03.2004/15:10) - Die US-Regulierungsbehörde für Telekommunikation FCC http://www.fcc.gov hat offenbar vor, auf die Verhängung einer Strafe in Höhe von mehreren Mio. Dollar gegen den Fernsehkonzern NBC und seine Tochtergesellschaften zu verzichten. Wie das Wall Street Journal (WSJ) heute, Freitag, berichtet, revidiert es seine Ansicht, der U2-Sänger Bono habe während der Übertragung der Golden Globes im Jahr 2003 sexuell anrüchige Äußerungen getätigt. Rund ein Dutzend ähnliche Fälle vor allem gegen US-amerikanische Radioanstalten seien noch anhängig und kurz vor der Entscheidung, so das WSJ unter Berufung auf FCC-nahe Kreise. Im Mittelpunkt steht der Fall des kontrovers diskutierten Radiojockeys Howard Stern, dessen Arbeitgeber, Infinity Broadcasting, eine Viacom-Tochter, eine saftige Strafe erwartet. Über die speziellen Anklagepunkte gegen Stern wurde noch nichts bekannt gegeben. Die FCC bestraft generell alle Sendeinhalte, die sich in der Zeit zwischen sechs und 22 Uhr, wenn Kinder zuhören oder zusehen könnten, mit sexuellen oder unflätigen Themen beschäftigen. Erst Ende Januar hatte die Regulierungsbehörde eine Strafe in Höhe von 755.000 Dollar gegen die US-Radiokette Clear Channel Communications verhängt, deren Moderator Todd Clem, bekannt als "Bubba the Love Sponge", mit Frauen über Oralsex diskutiert hatte (pte berichtete: http://www.pte.at/pte.mc?pte=040128032 ). (Ende)
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