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pte20031202028 Politik/Recht, Computer/Telekommunikation
BKA-Tagung: Kampf der Computerkriminalität
85 Mio. Euro Schaden durch Informations- und Kommunikationsdelikte
Wiesbaden (pte028/02.12.2003/15:11) - Zum Thema "Informations- und Kommunikationskriminalität" hat heute, Dienstag, in Wiesbaden die dreitägige Herbsttagung des Bundeskriminalamtes http://www.bka.de begonnen. Die rund 350 Teilnehmer aus Polizei, Justiz, Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Politik sollen die aktuelle Lage beschreiben und Handlungsnotwendigkeiten herausarbeiten. Die Brisanz des Themas zeigt die Statistik des BKA. Inklusive der Delikte mit Zugangsberechtigungen zu Kommunikationsdiensten wurden im Jahr 2002 in Deutschland 8.970 Fälle von Computerkriminalität verzeichnet. Hacking, Dialer-Programme, Computersabotage, Softwarepiraterie, Viren und Würmer, Betrug bei Online-Aktionen, Verbreitung von Kinderpornografie sowie Szenarien des Cyberwar oder Cyberterrorismus, die Ausprägungen der Computerkriminaltität sind vielfältig. Dies alles steht beispielhaft für mögliche Gefährdungspotenziale, die mit der Digitalisierung von Informationen verbunden sind. Die Auswirkungen der Informations- und Kommunikationskriminalität (luK-Kriminalität) zeigen sich anhand der registrierten Schäden. Die polizeiliche Kriminalstatistik weist für das Jahr 2002 alleine für Computerkriminalität rund 85 Mio. Euro Schaden auf. Dabei ist dieser Bereich nur ein Teilaspekt unter dem Sammelbegriff "luK-Kriminalität". Im Jahr 2002 wurden in Deutschland 57.488 Straftaten alleine im Bereich Computerkriminalität verzeichnet. Insgesamt gab es zwar einen Rückgang der Fälle um rund 28 Prozent, die Softwarepiraterie in Form von gewerbsmäßigem Handel stieg jedoch um 90 Prozent. Auch in der Strafgruppe Computersabotage gab es, im Vergleich zum Vorjahr, eine Zunahme der Delikte um 54 Prozent. Fälle von Betrug mittels rechtswidrig erlangter Debitkarten mit PIN machen mittlerweile fast zwei Drittel der registrierten Computerkriminalität aus. Laut BKA-Statistik überwiegen erwachsene Tatverdächtige ab 21 Jahren. Vor diesem Hintergrund geht es am zweiten Tag um die Themen "Zusammenarbeit der Strafverfolgung mit Service-Providern" und "Kritische Infrastruktur - Präventionsmaßnahmen aus Sicht des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik". Am dritten Tag werden Vertreter der Polizei, des Chaos Computer Clubs, der Verwaltung und der Fachpresse ein Streitgespräch zum Thema "Rechtsfreie Räume zulassen - die Anarchie im Netz akzeptieren?" führen. (Ende)
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