pte20030530027 Politik/Recht, Technologie/Digitalisierung

Einstweilige Verfügung gegen SCO in Deutschland

Softwarehaus: Dagegen mussten wir uns wehren


Bremen (pte027/30.05.2003/15:10) Der Rechtsstreit von SCO Group mit IBM um die angebliche Weitergabe von Unix-Code an die Linux-Szene greift auf Deutschland über. Das deutsche Softwareunternehmen uninvention hat vor dem Bremer Landesgericht eine einstweilige Verfügung gegen SCO Group erwirkt. Die Verfügung verbietet der SCO Group zu behaupten, "dass Linux-Betriebssysteme unrechtmäßig erworbenes geistiges Eigentum von SCO Unix beinhalten und/oder dass Endanwender, die Linux einsetzen, für die damit verbundenen Schutzrechtsverletzungen haftbar gemacht werden können", heißt es in der einstweiligen Verfügung des Gerichts. Bei Zuwiderhandeln droht SCO eine Strafe von bis zu 250.000 Euro. http://www.univention.de/index.php?face=1054296866x19383146165x2x59a103a0a0

"Die unbewiesene Behauptung von SCO, Linux verletze Schutzrechte des Unternehmens an Unix, verunsichert die Öffentlichkeit und schadet dem Image von Linux. Dagegen mussten wir uns wehren", begründet Peter Ganten, Geschäftsführer von univention, die Maßnahme. Ganten sieht das Verhalten von SCO als wettbewerbswidrig an. Inwieweit das US-Unternehmen SCO, das in Deutschland über ein Tochterunternehmen verfügt, sich an diese einstweilige Verfügung gebunden fühlt, bleibt dahin gestellt.

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