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Mi, 08.02.2012
pte20030523044 Medien/Kommunikation, Politik/Recht
VDZ will weniger Online-Services bei ARD und ZDF
"Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Zeitschriftenverlage"
Berlin (pte044/23.05.2003/17:15) - Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) http://www.vdz.de fordert eine Begrenzung der Online-Angebote öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten. Die Online-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen würden nämlich durch die Rundfunk-Gebühren mitfinanziert. Das bedeute einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Zeitschriftenverlagen, die sich selbst aus Werbung und Vertriebserlösen finanzieren müssten, berichtet der VDZ heute, Freitag. Im Visier des VDZ sind die Internetdienste von ARD und ZDF, die "in Teilmärkten zu spürbaren Wettbewerbsverzerrungen" führen. Grund für die Aussendung des VDZ ist die am Montag stattfindende Konferenz der Ministerpräsidenten, bei der die geplante Novelle des Rundfunkstaatsvertrages besprochen werden soll. Daher fordert der Verband, dass die Online-Aktivitäten von ARD und ZDF deutlich eingegrenzt werden. "Wir fordern, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nur Online-Dienste mit programmbezogenem Inhalt anbieten darf, sofern diese zur Erfüllung der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch erforderlich sind", so VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner. Der VDZ kritisierte in diesem Zusammenhang auch die versuchte Umgehung des Werbeverbots in den Online-Diensten. "Es stellt sich die Frage, was etwa Kontaktbörsen oder E-Commerce-Angebote mit Hyperlink zu den Web-Angeboten des Produktanbieters noch mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrag zu tun haben", führt der VDZ aus. (Ende)
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