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pte20030116037 Medizin/Wellness, Forschung/Technologie
Details zum ersten Stammzellenversuch online
Robert-Koch-Institut stellt zentrale Forschungsangaben ins Netz

Berlin (pte037/16.01.2003/14:10) - Am 20.12.2002 hat das Robert-Koch-Institut http://www.rki.de dem Wissenschaftler Oliver Brüstle vom Universitätsklinikum Bonn die erste Genehmigung für die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen nach dem neuen Stammzellgesetz erteilt. Erstmals veröffentlicht das Institut jetzt Register für Forschungsgenehmigungen mit embryonalen Stammzellen im Internet. In Details zum Forschungsvorhaben und Genehmigungsverfahren kann online Einblick genommen werden.

Grundsätzlich sind Angaben zu den Forschungsanträgen vertraulich. Im Interesse der Transparenz über die eingeführten embryonalen Stammzellen und ihre Verwendung zu Forschungszwecken sieht das Gesetz vor, bestimmte Angaben und zusammenfassende Bewertungen öffentlich zu machen. Auf den Internet-Seiten des Robert-Koch-Instituts kann dadurch z.B. in Angaben über die embryonalen Stammzellen, den Namen der für das Forschungsvorhaben verantwortlichen Person und die Grunddaten des Forschungsvorhabens Einblick genommen werden. Ersichtlich werden neben einer zusammenfassenden Darstellung der Forschungsarbeiten auch die maßgeblichen Gründe für ihre Hochrangigkeit.

Das Robert-Koch-Institut ist die zuständige Genehmigungsbehörde für Anträge auf Import und Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen. Das Institut holt die Stellungnahme der Zentralen-Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES) ein. Die ZES hat das Forschungsvorhaben von Brüstle im Dezember 2002 positiv beurteilt.

(Ende)

Aussender: pressetext.deutschland
Ansprechpartner: Sandra Standhartinger
Tel.: +43-1-81140-313
E-Mail:
pressetext.deutschland
   
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