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So, 12.02.2012
pte20030113032 Medien/Kommunikation, Computer/Telekommunikation
WK fordert effiziente Kontrolle des ORF
Chancengleichheit und Beseitigung von Behinderungen für Kabel und Privatradio
Wien (pte032/13.01.2003/14:11) - Aus der Sicht der Wirtschaftskammer (WK) http://portal.wko.at herrschen am österreichischen Markt für Telekom- und Medienunternehmen keine fairen Bedingungen. Deren Schaffung forderte der Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmen der WK heute, Montag, in einem Positionspapier. Chancengleichheit soll zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk und Privatradios sowie Kabelnetz- und Satellitenanbietern hergestellt werden. Zudem sollen unnötige Belastungen und Behinderungen aus den gesetzlichen Regelungen verschwinden. Unter anderem fordert der Verband eine effiziente Kontrolle des ORF bezüglich der Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen und Auflagen. Das Positionspapier ortet im Bereich des Rundfunks zahlreiche Wettbewerbsvorteile auf der Seite des ORF. Um ein "tatsächliches duales Rundfunksystem" zu etablieren, sei die Beseitigung der Nachteile für Privatradios erforderlich. Daher müsse der öffentlich-rechtliche Auftrag des ORF effizienter als bisher kontrolliert werden, was auch die Schaffung geeigneter Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung beinhalte. Auch für Kabelnetzbetreiber sieht der Verband Nachteile gegenüber Satelliten- und Telekomunternehmen, deren Beseitigung gefordert wird. Hier sind vor allem die Verhinderung der Einleitung des Kabels in Wohnbauten sowie Gleichberechtigung bei der Digitalisierung gemeint. Ausdrücklich unterstützt wird der Vorschlag der RTR zur Verteilung der Rundfunkgebühren. Im Telekombereich wird vor allem die Verfahrensdauer vor der Regulierungsbehörde bemängelt. Als ungerecht wird zudem die "Abwälzung" der Kosten für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben auf Telekomunternehmen betrachtet. Damit ist die gesetzlich vorgeschriebene Schaffung und der Betrieb von Überwachungseinrichtungen im Fernmeldeverkehr gemeint. Für die Emission von Mobilfunksendeanlagen sei ein bundesweit gültiger Grenzwert überfällig. (Ende)
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