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Mi, 08.02.2012
pte20001003007 Politik/Recht
Napster darf vorerst weiter spielen
Berufungsgericht hebt vorläufige Verfügung nicht auf
San Francisco (pte007/03.10.2000/10:52) - Napster http://www.napster.com darf vorerst weiter spielen. Das Berufungsgericht in San Francisco hat die einstweilige Verfügung, die Napster das Offenhalten nach der Verurteilung in erster Instanz ermöglicht hatte, nicht widerrufen. Die Musiktauschbörse darf bis zu einem endgültigen Urteil weiter betrieben werden. Im Mittelpunkt der 45-minütigen Verhandlung standen diesmal vor allem Napster-Anwendungen, die keine Urheberrechte verletzen. Der Verband der amerikanischen Musikindustrie RIAA (Recording Industrie Association of America) http://www.riaa.com strebt weiterhin die Schließung der Webseite an. Sie weist dem Fall eine Schlüsselrolle in ihrem Kampf gegen Online-Piraterie zu. Nach Ansicht der RIAA ist das System darauf ausgelegt, das Urheberrecht der Labels zu umgehen. Napster wirft dagegen der Musikindustrie vor, kein Interesse an einem Kompromiss zu zeigen. So hätte die Musikindustrie einen Vorschlag Napsters abgelehnt, einen monatlichen Mitgliedsbeitrag von 4,95 Dollar für die Mitgleider der Tauschbörse einzuführen und diesen mit der Plattenindustrie zu teilen. Die Maßnahme hätte an die 500 Mio. Dollar jährlich gebracht. Napster zählt im Moment 31 Mio. Mitglieder. "Die Plattenindustrie hat jeden unserer Vorschläge abgelehnt, und die Labels haben keine, ich meine wirklich null, Gegenangebote gemacht", sagte Hank Barry, Vorstandsvorsitzender von Napster, nach einer Anhörung durch das Berufungsgericht. Die Vorsitzende der RIAA widerspricht dieser Darstellung. Nach ihrer Meinung hat Napster bisher keinen sinnvollen Arbeitsvorschlag gemacht. Der RIAA gehören unter anderem Time Warner, EMI, Bertelmann BMG und Sony an. (Ende)
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