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Do, 09.02.2012
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pte20000819009 Politik/Recht
Napster will Revision des Urteils im Copyrightprozess
Tauschbörse fordert Aufhebung wegen rechtlicher Fehler

Redwood City (pte009/19.08.2000/14:16) - In seiner Eingabe an den Berufungsgerichtshof fordert die Musiktauschbörse Napster http://www.napster.com jetzt eine Aufhebung des Urteils im Copyright-Prozess gegen die Plattenindustrie. Nach Napster hat die Richterin in erster Instanz, Marilyn Hall, bei ihrem Urteil im vergangenen Monat mehrere rechtliche Fehler begangen. Napster hatte nach seiner Verurteilung im vergangenen Juli zur Schließung seiner Webseite eine aufschiebende Verfügung erwirkt. http://www.napster.com/pressroom/pr/000818.html

Das Gericht hätte in seinem Urteil, gesetzlich und richterliche Präzedenzfälle missinterpretiert, mit weitreichenden Konsequenzen für technische Innovationen, hieß es in einer Aussendung von Napster. "Wir glauben, dass das Gericht unsere Technologie und wie diese von Napster-Usern verwendet wird, nicht verstanden hat", schrieb Napster-Geschäftsführer Hank Barry. "So hat das Gericht nicht beachtet, dass Napster-User mehr CDs kaufen oder dass sie das System dazu verwenden, sich einen Überblick zu verschaffen, bevor sie eine CD kaufen."

Weiters wirft Napster dem Gericht vor, einseitig für die Plattenindustrie Partei ergriffen zu haben. So hätte das Gericht mehrere Gesetze und Präzedenzfälle, die für Napster sprechen, schlicht ignoriert und die Beweislast umgedreht. Durch dieses Urteil würde der Austausch von Informationen über das Internet unter Strafe gestellt, obwohl derselbe Austausch in anderer Form durchaus erlaubt sei, hieß es weiter in der Aussendung.

Der Entscheidung des Berufungsgerichts wird von der Internetindustrie große Bedeutung zugemessen. Schließlich ist davon jede Musiktauschbörse in den USA betroffen. Die Chancen von Napster werden allerdings als sehr gering eingeschätzt. Richterin Hall wirft Napster vor allem vor, die Entwicklung von kommerziellen Lösungen für den Handel von Musik über das Internet zu behindern. Die Musikindustrie bleibt dagegen bei der Auffassung, dass jedes Herunterladen von Musikstücken aus dem Internet ohne Bezahlung Diebstahl sei.

(Ende)

Aussender: pressetext.austria
Ansprechpartner: Dominik Schebach
E-Mail:
Website: pressetext.at
pressetext.austria
   
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