Die pressetext Nachrichtenagentur GmbH (pressetext) hat ihren Sitz in Wien und Büros in Deutschland und in der Schweiz. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen von pressetext gegenüber ihren Kunden, insbesondere für Pressemitteilungen, Adhoc-Mitteilungen, Redaktionsdienste und Content Services.
Ältere Versionen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ältere Verträge.
Adhoc-Mitteilungen im Sinn dieser AGB sind Adhoc-Mitteilungen und alle sonstigen zur Verbreitung gesetzlich vorgeschriebenen Informationen soweit die Rechtsgrundlagen der Verbreitung im Versandsystem von pressetext erfasst sind. Das sind die jeweils zum Zeitpunkt der Verbreitung auf der Produktseite des Adhoc-Dienstes angegebenen Rechtsgrundlagen.
pressetext bietet die Verbreitung von Adhoc-Mitteilungen börsennotierter Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz über den Dienst "pressetext.adhoc" an.
pressetext.adhoc gewährleistet die Einhaltung der gesetzlichen Publizitätspflichten für Emittenten in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Der Dienst stellt Adhoc-Mitteilungen zu den erforderlichen Zeiten automatisiert Aufsichtsbehörden, Börsen und elektronischen Archiven gesetzeskonform zu und stellt die gesetzlich vorgeschriebene gemeinschaftsrelevante Bereichsöffentlichkeit her.
Darüber hinaus wird die Adhoc-Mitteilung Tages-, Wirtschafts- und Finanzmedien sowie Suchmaschinen, Wirtschafts- und Finanzportalen zum Veröffentlichungszeitpunkt zugeleitet und auf dem Webportal von pressetext.adhoc zum freien Abruf archiviert.
Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes pressetext.adhoc ist ein vollwertiges und gültiges Aussenderkonto (siehe Punkt 2.2) des Emittenten. Wenn der Emittent bereits über ein vollwertiges Aussenderkonto verfügt, ist dieses für die Inanspruchnahme des Dienstes pressetext.adhoc lediglich freizuschalten.
Der Versand von Adhoc-Mitteilungen ist bei vollwertigem und gültigem Aussenderkonto kostenfrei.
Der Emittent kann innerhalb seines Aussenderkontos alle Daten, welche für den Versand von Adhoc-Mitteilungen "pta" erforderlich sind, im Redaktionssystem erfassen und jederzeit aktualisieren.
Sollte der Konto-Inhaber anderen Benutzern Zugang zum eigenen Konto gewährt haben, so können diese anderen Benutzer ebenfalls Adhoc-Meldungen einsehen und bearbeiten. Der Konto-Inhaber hat zu bedenken, dass diese Benutzer zu Insidern werden.
Der Veröffentlichungsnachweis (Versandbericht) erfolgt unmittelbar nach Abschluss und Bestätigung des Versandvorgangs per E-Mail an die meldungsberechtigte Person des Emittenten. Darüber hinaus kann der Emittent in der Web-Applikation von pressetext.adhoc jederzeit den Sendestatus abfragen.
pressetext stellt dem Emittenten ein Rund-um-die-Uhr-Kundenservice zur Verfügung (24*7). Die jeweils aktuelle Kontaktinformation ist dem Webportal zu entnehmen.
pressetext wird alle zumutbaren, technischen, personellen und organisatorischen Maßnahmen treffen, um die Adhoc-Mitteilungen vor deren Veröffentlichung Dritten nicht zugänglich zu machen, sofern dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten notwendig ist. pressetext und deren Kooperationspartner und Erfüllungsgehilfen werden ihre Mitarbeiter ausdrücklich zur Beachtung und Einhaltung der Bestimmungen des Wertpapier-Handelsgesetzes, Börsegesetzes bzw. Kotierungsreglements bezüglich Missbrauch von Insiderinformationen verpflichten.
Der Emittent darf im Rahmen dieses Services nur ihn betreffende kursrelevante Tatsachen im Sinne der Bestimmungen des Wertpapier-Handelsgesetzes, Börsegesetzes bzw. Kotierungsregelements veröffentlichen lassen. Eine Übermittlung zu anderen Zwecken ist nicht gestattet. Der Emittent allein ist für den Inhalt der an pressetext übermittelten publizitätspflichtigen Mitteilungen verantwortlich und hält pressetext bzw. etwaige sonstige aufgrund der Mitteilung in Anspruch genommene Dritte von sämtlichen Ansprüchen zur Gänze schad- und klaglos.
Im Falle von notwendigen Richtigstellungen ist ein entsprechendes Vorgehen mit der zuständigen Aufsichtsbehörde zu klären.
pressetext erhält mit der Übermittlung von Pressemitteilungen (pts) und Adhoc-Mitteilungen (pta) das übertragbare und nicht ausschließliche Recht zur Nutzung und Verwertung. Insbesondere kann pressetext die Mitteilungen vervielfältigen, verbreiten, öffentlich wiedergeben und dauerhaft speichern. Inhaltliche Veränderungen werden seitens pressetext nicht vorgenommen. Ebenso kann pressetext Dritten das Recht einräumen, mittels Sublizenzen diese Mitteilungen zu nutzen und zu verwerten bzw. ebenso Sublizenzen einzuräumen.
Der Aussender-Kunde garantiert über sämtliche Rechte, insbesondere Urheber- oder sonstige verwandte Schutzrechte zu verfügen und wird diesbezüglich pressetext bei jeglichen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos halten.
Der Aussender-Kunde verpflichtet sich, pressetext sämtliche Kosten zu ersetzen, die sich aufgrund des Inhaltes einer Mitteilung und daran anschließenden von wem auch immer gerichtlich oder behördlich eingeleiteten Schritten oder Verfahren ergeben. Solche Kosten sind insbesondere: jegliche Anwaltskosten von pressetext; Anwaltskosten der Gegenseite und jegliche gerichtliche Kosten, Geldstrafen, Ersatz- und Entschädigungsbeträge, zu deren Ersatz pressetext verpflichtet wird.
Der Aussender-Kunde wird von seiner Kostenersatzpflicht nur befreit, wenn die Gegenpartei eines Verfahrens zum Kostenersatz verpflichtet wird und dieser tatsächlich geleistet wird. Dabei ist zu beachten, dass pressetext nur den Nachweis der Aufforderung zur Zahlung erbringen muss. pressetext muss keine weiteren Schritte, insbesondere Exekutionsführung gegen die Gegenpartei, einleiten.
pressetext ist zur Einhaltung des Vertrages verpflichtet und kann diesen nur dann vorzeitig aufkündigen, wenn wichtige Gründe vorliegen, so z.B. wenn Pressemitteilungen gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen oder deren Veröffentlichung unzumutbar ist, wenn wiederholt Texte ausgeschickt werden, die in ihrem Charakter nicht einer Presse- oder Adhoc-Mitteilung entsprechen.
Jede Maßnahme zur Umgehung der Jahresgrundgebühr stellt einen Verstoß gegen die AGB dar und berechtigt pressetext zur vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses. Ein Anspruch auf Rückerstattung von Zahlungen gegen pressetext besteht nicht, wenn die Vereinbarung vorzeitig aufgelöst wird.
Für technische Probleme auf Kundenseite bei der Übermittlung von Presse- und Adhoc-Mitteilungen übernimmt pressetext keine Haftung, ebenso nicht für die Weiterverarbeitung und Darstellung der Inhalte durch Webseiten im Internet.
Presse- und Adhoc-Mitteilungen sind ab dem Veröffentlichungszeitpunkt für den Aussender (Kunden) nicht mehr änderbar.
Redaktionelle Dienstleistungen umfassen die Bearbeitung und/oder Übersetzung von Texten. Diese müssen grundsätzlich vom Kunden auf Richtigkeit überprüft und freigegeben werden, bevor sie zum Versand kommen. Bei Medienkooperationen (Redaktionsdienste) gilt diese Regelung nicht, hier verbleibt die inhaltliche Verantwortung bei der Redaktion von pressetext. Grundlage der Abrechnung sind die aktuell geltenden Preislisten von pressetext oder eine individuell getroffene, schriftliche Vereinbarung.
pressetext gibt Nutzungsrechte für Presse- und Adhoc-Mitteilungen (pts und pta) kostenfrei weiter. Für eine automatisierte Zustellung dieser Inhalte kann abhängig vom dafür vorgesehenen Produkt eine Zustellungsgebühr anfallen.
Das Nutzungsrecht, insbesondere die Übernahme von urheberrechtlich geschützten redaktionellen Meldungen ("pte") ist kostenpflichtig. Ein Nutzungsrecht wird automatisch bei Erwerb von redaktionellen Meldungen über den Webnews-Dienst übertragen. In allen anderen Fällen ist eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit pressetext erforderlich.
Für jede Art der Übernahme von Meldungen sind Quellenkürzel (pta, pte, pts) und Copyright anzugeben.
Für Anhänge zu einer Meldung (Pressefotos, PDFs etc.) gelten die selben Nutzungesrechte wie für die Meldung selbst.
Der Fotodienst ist ein Dienst von pressetext. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte am Fotodienst-Bildmaterial sind je nach Hinweis kostenfrei oder kostenpflichtig.
Fotos, die sich für einen freien Download öffnen lassen, dürfen für redaktionelle Zwecke frei verwendet werden. Die Quellenangabe ist jedoch Voraussetzung. Sie muss aus folgender Bildzeile bestehen: © Fotodienst / Name des Fotografen.
Für nicht korrekte oder fehlende Copyright-Angaben haftet der jeweilige Nutzer bzw. Verwerter der Fotos, nicht jedoch pressetext.
Nutzungsrechte von Fotos, die sich nicht frei downloaden lassen, sind kostenpflichtig. Auch hier ist die Quellenangabe Voraussetzung: © Fotodienst / Name des Fotografen.
Ein Workshop gilt als beauftragt, sobald eine Anmeldung erfolgt ist.
Rechnungen für kostenpflichtige Workshops sind nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu begleichen. Die Teilnahme einer Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist möglich. Eine Stornierung ist nicht vorgesehen.
Produkte und Dienstleistungen von pressetext können entweder durch direkte Bezahlung oder über ein Punktesystem erworben werden. Kommt das Punktesystem zur Anwendung, so können Punkte gekauft werden. Diese werden anschließend dem pressetext-Kundenkonto gutgeschrieben und vom Kunden für die Bezahlung von Produkten und Dienstleistungen verwendet.
Kunden, die über ein vollwertiges Aussenderkonto verfügen, können zu vergünstigten Konditionen Aussendepakete (Punktepakete) für die Bezahlung von pts-Aussendungen erwerben.
Der Handel mit pressetext-Punkteguthaben und die Weitergabe an Dritte sind nicht erlaubt.
Wird zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, so gelten die im Bestellformular oder Angebot angeführten Preise. Sollten hier keine Preise schriftlich festgelegt sein, gelten jeweils die Preise der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
Der Kunde von pressetext ist verpflichtet, zur ordnungsgemäßen Rechnungslegung beizutragen, indem er den korrekten Firmenwortlaut seines Unternehmens, seine vollständige Adresse und in EU-Mitgliedsländern seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) bekannt gibt.
Rechnungen sind bei Erhalt sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist pressetext berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 11 % p.a. zu verrechnen. Die im Fall des Verzuges für das Einschreiten von Inkassobüros gebührenden Vergütungen sind ebenso wie die Kosten von einschreitenden Rechtsanwälten vom Kunden zu tragen. Unabhängig von dieser Regelung ist pressetext berechtigt, bei einem Zahlungsverzug von mehr als 2 Wochen Mahnspesen in Höhe von Euro 10,- pro Mahnung in Rechnung zu stellen.
Im Falle eines Zahlungsverzuges und einer erfolglosen Abmahnung des Vertragspartners am Postweg oder per E-Mail ist pressetext berechtigt, bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Außenstände die vertraglichen Lieferungen und andere Leistungen einzustellen. Der Einstellung der Lieferungen und Leistungen geht eine Nachfrist von zwei Wochen voran. Beginn dieser Nachfrist ist der Tag, an dem die Mahnung an den Kunden verschickt wurde. Ein Verstreichen dieser Nachfrist ohne vollständigen Zahlungseingang berechtigt pressetext, den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne weitere Nachfristsetzung aufzulösen.
Eine Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber pressetext oder die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, und von pressetext nicht anerkannter Mängel ist ausgeschlossen.
Einwendungen gegen Rechnungen müssen vom Vertragspartner binnen zwei Wochen ab dem Tag der Rechnungslegung schriftlich am Postweg oder per E-Mail erhoben werden. Ein Verstreichen dieser Frist ohne Einlangen eines Einspruches bei pressetext begründet ein Anerkenntnis der Rechnung durch den Vertragspartner dem Grunde und der Höhe nach.
Rechnungen für pressetext-Dienstleistungen werden ausnahmslos von der pressetext Nachrichtenagentur GmbH in Wien ausgestellt. Rechnungen von Repräsentanzen und Vertriebspartnern in anderen Ländern sind nicht gültig.
Soweit Rechnungen und Mahnungen von pressetext digital signiert sind, stimmt der Kunde als Rechnungsempfänger der wahlweisen Zusendung per E-Mail bzw. der Bereitstellung über den Online-Kundenbereich auf den Internet-Plattformen von pressetext zu. Elektronisch zu- bzw. bereitgestellte Rechnungen im PDF- und XML-Format verfügen über eine fortgeschrittene elektronische Signatur. Gemäß EU-Richtlinie 2001/115/EG und Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom Dezember 2003 (BGBl. II Nr. 583/2003) werden digital signierte Rechnungen vom Finanzamt anerkannt und sind somit auch vorsteuerabzugsfähig.
Es ist das ausdrückliche Ziel von pressetext, sämtliche Vorkehrungen im Rahmen der Erfüllung ihrer Dienstleistung zu treffen und technische Ausfälle zu verhindern.
Bei allfällig auftretenden Mängeln, etwa einer unvollständigen, verzögerten oder unterbrochenen Übermittlung haftet pressetext in sämtlichen Fällen jedoch nur, sofern pressetext Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit und höhere Gewalt (z.B. Feuer, Streik, Ausfall von Telekommunikationseinrichtungen, insbesondere Leitungen) ist jedenfalls ausgeschlossen. Computerviren in den Systemen von pressetext sind höherer Gewalt gleichzusetzen. Dies unter der Voraussetzung, dass pressetext laufend adäquate technische Maßnahmen zur Verhinderung einsetzt.
In jedem Fall werden die Vertragsparteien einander von möglichen technischen Mängeln informieren, um allfällige Schäden so gering als möglich zu halten. Untypische, unvorhersehbare Schäden werden von einer Haftung ausgenommen. Ebenso ist der Ersatz von unmittelbaren oder mittelbaren Folgeschäden, entgangenem Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen pressetext in jedem Fall ausgeschlossen. Bei einem festgestellten und nachgewiesenen Haftungsfall ist die Schadenssumme unter Berücksichtigung der oben genannten Haftungsbestimmungen mit maximal EUR 3.000,- begrenzt.
pressetext ist berechtigt, die Stammdaten seiner Kunden zu speichern. pressetext darf vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adressen und Telefax-Nummern benutzen, insbesondere um per E-Mail oder Telefax Änderungen der pressetext-Dienste oder der Entgelte mitzuteilen. pressetext wird diese Daten nicht an Dritte weitergeben. Hiervon ausgenommen sind Anfragen an behördlich befugte Kreditschutzverbände sowie die Weitergabe von Daten an Inkassobüros im Falle eines Zahlungsverzuges.
Der Vertragspartner erklärt sich einverstanden, dass pressetext den Namen des Unternehmens und dessen Internetadresse in einer Referenzliste aufnimmt. Daten aus dieser Referenzliste können anderen Interessenten und Vertragspartnern bekannt gegeben werden.
Leser und User, die ein kostenfreies E-Mailabonnement (Abo) abschließen, akzeptieren den Empfang von pte-, pts- und pta-Nachrichten samt integrierter Mailwerbung sowie die Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten. pressetext garantiert, dass diese Daten nicht an Dritte weitergegeben werden.
Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung mit dem Vertragspartner bedürfen der Schriftform. Dazu zählen Faxschreiben und E-Mails. Erfüllungsort ist der Sitz von pressetext. Gerichtsstand ist das für den Sitz von pressetext sachlich zuständige Gericht. Es gilt österreichisches Recht.
Die Vertragspartner verpflichten sich Änderungen der Firmendaten, wie Anschrift und Firmenbezeichnung umgehend bekannt zu geben. Erklärungen, die an die jeweils zuletzt angegebene Anschrift gerichtet wurden, gelten als ordnungsgemäß zugegangen, sollte eine Änderung der Anschrift vom Vertragspartner nicht angezeigt worden sein.
Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Vereinbarung mit dem Kunden nichtig oder unwirksam sein sollten, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem Willen beider Vertragspartner so weit wie möglich entspricht.
Ein Benutzer eines pressetext-Dienstes akzeptiert die dem jeweiligen Dienst zugrundeliegenden Nutzungsbedingungen in der jeweils zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme veröffentlichten Fassung.
pressetext kann die auf ihren Internetseiten veröffentlichten AGB jederzeit ändern. Bereits bestehende Vertragsverhältnisse bleiben von einer solchen Änderung unberührt. Grundsätzlich gilt daher jene Fassung der AGB, die zum Zeitpunkt der Bestellung des jeweiligen Dienstes auf den Internetseiten von pressetext veröffentlicht war.
Im Fall von Vertragsverlängerungen gilt demgegenüber ab der Verlängerung jene Fassung der AGB, die zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung auf den Internetseiten von pressetext veröffentlicht war. pressetext wird jene Kunden, die über verlängerbare Verträge (insbesondere Aussenderkonto) verfügen jeweils vor der Verlängerung von einer allfälligen Änderung der AGB verständigen.
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